Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

.M 16. 325 
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig freiwilligen Dienst 
berechtigten Lehranstalten betresfend. 
Staatsministerium des Innern und Kriegeministerium. 
Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 11. März d. J. (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt S. 284) folgt nachstehend Abdruck eines im Central-Blatte für das Deutsche Reich 
S. 191 enthaltenen Ausschreibens des Reichskanzleramtes ohne Datum. 
München, den 13. April 1876. 
v. Pfeuser. v. Maillinger. 
Der General Secrelär: 
Ministerialrath Graf von Hundt. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 19. Jannar ds. Is. (Seile 40) wird in der 
Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten verössentlicht, welche nach 
§. 90, Theil I, der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gül- 
tiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck.
	        
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