Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

eseh und Verarhuungsbirt 
für das 
Königreich Bayern. 
A 2V4. 
München, den 9. Juni 1876. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 3. Juni 1876, das Civilveterinärwesen, hier die Aufstellung der Bezirksthierärzte betr. 
— Bekanntmachung vom 6. Juni 1876, das Auslichten der Gehölze längs der Staatsstraßen betr. — 
Ordens-Verleihung. — 
Bekanntmachung, das Ciovtlveterinärwesen, hier die Aufstellung der Bezirksthicrärzte betr. 
Staateministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allerhöchst zu bestimmen geruht, daß die nach 
§. 4 der allerhöchsten Verordnung vom 20. Juli 1872, das Civilveterinärwesen betreffend, 
den „kgl. Kreisregierungen, Kammern des Innern“, überlassene Aufstellung der Bezirks- 
Thierärzte fortan dem k. Staatsministerium des Innern zustehe und daß demgemäß im Falle 
der Besetzung einer Bezirksthierarztesstelle die betreffende k. Kreisregierung, Kammer des 
Innern, die nach Maßgabe des §. 8 der erwähnten Verordnung bei ihr eingekommenen 
Gesuche nebst Belegen nach Ablauf der Bewerbungsfrist dem k. Staatsministerium des Innern 
mit gutachtlichem Berichte vorzulegen habe. 
München, den 3. Juni 1876. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär: 
Graf von Hundt, Minisierlalrath. 
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