Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Hier verbindet die Drehachse c (Fig. 2) je zwei drehbare Maaßstabtheile a und b; an 
a ist unterhalb eine Metallplatte d angenietet, die mit einem Einschnitte e versehen ist; an 
b besindet sich die angenietete Stahlfeder f, welche sofort in den Einschnitt e einfällt, wenn 
bei der Drehung um c der Theil b in die Verlängerung der Richtung von a gelangt, und 
dadurch b gegen a eine stabile Lage sichert. 
Aus mehreren beweglichen Theilen bestehende Maaßstäbe, bei denen diese Theile nur 
durch den Reibungswiderstand in der die normale Länge des ganzen Maaßes erge- 
benden Lage gehalten werden, sind nicht eichfähig. 
2. Bei der Prüfung von Maaßstäben ist darauf zu achten, daß dieselben keine Krüm- 
mung zeigen und keine Biegung erfahren, sie müssen daher auf eine ebene Unterstützungs- 
fläche gelegt werden. 
3. Jedes zu prüfende Maaß ist zunächst auf die Richtigkeit seiner Gesammt- 
länge zu untersuchen, und erst, wenn es bezüglich dieser als zulässig befunden wurde, auf 
die Richtigkeit der Theilung. 
Nur bei den längeren Bandmaaßen findet wegen der Nothwendigkeit mehrfacher und 
schwieriger Aufspannung eine Ausnahme statt. 
4. In geeigneten Fällen ist beispielsweise die Vergleichung des zu prüfenden Maaßes 
mit dem Normalmaaße in der Art vorzunehmen, daß beide parallel und dicht nebeneinander 
gelegt und so durch Schraubzwingen aneinander befestigt werden, daß die Aufangs- 
striche der beiden Theilungen in eine gerade Linie fallen, was sich nöthigenfalls durch An- 
legen eines Anschlage winkels beurtheilen läßt. Durch Verschiebung des letzteren von 
Theilstrich zu Theilstrich des Normalmaaßes findet man dann leicht, ob die Theilstriche des zu 
prüfenden Maaßes mit denen des Normalmaaßes zusammenfallen, oder Abweichungen zeigen. 
5. In anderen Fällen wird sich die folgende Prüfungsmethode anwenden lassen: 
Man lege den einen Maaßstab so auf den andern, daß die getheilte Oberfläche des 
einen rechtwinkelig auf der getheilten Oberfläche des andern steht, und die Theilstriche des 
einen dabei ein Spiegelbild an der Oberfläche des andern geben, auch die Kanten der 
Maaßstäbe vollständig parallell liegen. Hierauf wird der eine Maaßstab gegen den andern 
so verschoben, daß die Anfangsstriche der Theilungen auf beiden Maaßstäben sich treffen, was 
mit Zuhülfenahme einer Loupe geprüft wird. 
Man untersucht nun mit demselben Hülfsmittel, ob die übrigen correspondirenden Theil- 
striche in gleicher Art zusammenfallen, wobei darauf zu sehen ist, daß das Auge des Beob-
	        
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