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zwei darüber und darunter liegende den Grenzen entsprechen, welche bei der Eichung
und im Verkehr als zulässige Abweichungen bestimmt sind;
b) durch Anwendung der metallenen Normalmaaße und der zugehörigen Glasplatten;
c) durch Bestimmung des Gewichtes des das Maaß füllenden Wassers.
Das Verfahren unter a ist für gewöhnliche Gebrauchsmaaße bis zu 5 L. aufwärts
am einfachsten; es sind dazu 13 Eichkolben, in den in §. 5 der Cichordnung angegebenen
Abstufungen von 0,01 L. bis 5 L. erforderlich.
Das Verfahren unter b kann sowohl zur Prüfung von Gebrauchsmaaßen, als auch
namentlich bei Herstellung und Prüfung des richtigen Inhaltes der Eichkolben Anwendung
finden, und ist bei Vergleichung des Gebrauchsnormales mit dem Controlnormal zu benutzen.
Das Verfahren unter c dient namentlich zur Richtigstellung der Normale.
Ueber jede dieser Verfahrungsarten sind im Nachfolgenden ausführlichere Erläuterungen
mitgetheilt. "
5. Bei der Prüfung eines Gebrauchsmaaßes mit dem Eichkolben wird das
erstere auf eine, durch die Wasserwaage horizontal gerichtete Platte gestellt und bis zu den,
den Fassungsraum begrenzenden Theilen (Rand, Ausgüsse, Zäpfchen) gefüllt.
Fallen hierbei die den Wasserstand markirenden Theile nicht mit dem Wasserspiegel zu-
sammen, liegen also diese markirenden Theile und der Fuß des Maaßes nicht in parallelen
Ebenen, so ist das Maaß zu verwerfen.
Findet der angegebene Parallelismus aber statt, so wird der Inhalt des Maaßes in
den der Maaßgröße entsprechenden Eichkolben übergegossen und aus dem sich ergebenden Stande
des Wasserspiegels in demselben gegen die Theilstriche geschlossen, ob das zu prüfende Maaß
richtig ist, oder die etwaige Abweichung desselben noch innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegt.
Bei der Prüfung eines 10 L.-Maaßes würde der Eichkolben von 5 L. zuerst bis zu
seinem richtigen Inhalte aus dem zu prüfenden Maaße zu füllen, und nachdem er wieder
entleert ist, mit dem noch rückständigen Inhalte des letzteren nochmals zu füllen sein; für die
Beurtheilung der Richtigkeit des Inhaltes des zu prüfenden Maaßes auf die beim Eichen ge-
stattete Fehlergrenze können dann die beiden äußersten Theilstriche des Eichkolbens benutzt
werden; für die Beurtheilung der zulässigen Abweichung im Verkehr kann das Maaß von
0,05 L. dienen, dessen Inhalt dieser Abweichung gleich ist.
Wird aus einem 20 L.-Maaße der Eichkolben von 5 L. zunächst dreimal richtig ge-
fülltund dann der noch vorhandene Rest in diesen Eichkolben gegossen, so kann zur Beur-