Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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unveränderlich in der Mittelschneide liegt und des Schwerpunktes der Waage, welcher je nach 
der Größe der Belastung seine Lage verändert. 
Die Stabilität der gleicharmigen Waage ist im Allgemeinen um so größer, je höher bei 
horizontalem Waagbalken die Mittelschneide über den Endschneiden liegt, und je größer die 
Belastung wird. 
Mit der Zunahme der Stabilität nimmt aber die Empfindlichkeit der Waage ab; 
es muß daher geprüft werden, ob die Waage bei größter Empfindlichkeit, d. h. unbelastet, 
noch stabil genug und bei größter Stabilität, d. h. bis zur Grenze der Tragfähigkeit belastet, 
noch empfindlich genug ist. 
5. c. Richtigkeit. Zur Richtigkeit einer gleicharmigen Waage gehört außer den 
nachher aufzuzählenden Eigenschaften der einzelnen Theile vor allen Dingen die möglichst 
vollständige Uebereinstimmung der Gestalt beider durch die Mittelebene der Zunge getrennten 
Hälften des Waagbalkens und die möglichst gleiche Länge der Abstände von jeder Endschneide 
zur Mittelschneide: die Waage soll symmetrisch und soll gleicharmig sein. 
Die Symmetrie kann als genügend angesehen werden, wenn durch das bloße Auge 
eine Verschiedenheit der Gestalt beider Arme nicht erkannt werden kann, und wenn der Ab- 
stand der Spitze der Zunge bis zu jeder der beiden Endschneiden gleich groß ist. 
Die Gleicharmigkeit wird zwar vorläufig auch durch Abmessung der Entfernung 
zwischen jeder Endschneide und der Mittelschneide bestimmt, wodurch gröbere Abweichungen 
gefunden werden können, welche die Waage alsdann unzulässig machen; die genaue Prüfung 
der Gleicharmigkeit ergibt sich aber erst mittelst des später angegebenen Verfahrens. 
6. d. Tragfähigkeit und Empfindlichkeit. Da die Waagen zur Abwägung 
sehr verschiedener Lasten gebraucht werden, und hiernach einerseits die Stärke in der Con- 
struction der Theile, andererseits die Grenze, bis zu welcher eine bestimmte Genauigkeit in der 
Wägung erreichbar sein soll, sich richtet, so ist vorgeschrieben, daß die Waagen auf ihre 
Tragfähigkeit, d. h. auf ihre Brauchbarkeit innerhalb der Grenzen der Belastung, für 
welche sie bestimmt sind, geprüft werden sollen, und daß die Tragfähigkeit und zwar die 
größte einseitige Belastung (s. Nr. 9) auf dem Waagbalken angegeben sein muß. 
Wegen der großen Verschiedenheit der Waagbalken läßt sich eine allgemeine und einfache 
Regel nicht angeben, um aus dem Materiale und den Dimensionen derselben auf ihre Trag- 
fähigkeit zu schließen. Es wird daher die Tragfähigkeit durch den Versuch bestimmt, welcher 
erstlich zeigen muß, daß der Waagbalken bei der stärksten Belastung, für welche er gebraucht
	        
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