Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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mittelst einer gabelförmigen Erweiterung der beiden den Hauptbalken zusammensetzenden Theile 
möglichst weit von einander abstehend eine möglichst breite Auflagerung für die Rahmenstücke 
bilden, auf denen die Schalen 8 und 8“ ruhen. Außer den beiden Stützpunkten, welche die 
Lagerung jeder Schale auf diesen Endschneiden findet, ist für jede derselben ein dritter Stüt- 
punkt, bezüglich F und G, gegeben durch die Endpunkte je zweier Führungsbalken D E F 
und IH.G. Die Art, wie dieser dritte Stützpunkt jeder Schale hergestellt ist, und zwar 
mittelst eines von den Rahmenstücken jeder Schale ausgehenden Bügels mit Hilfe von Pfan- 
nen und Schneiden, zeigt Fig. 10a. Die Führungsbalken D Ek und I H G haben ihre 
festen Drehpunkte in I) und l und bewegliche Aufhängungspunkte vermittelst der nach unten 
gekehrten Schneiden E und H auf den Schneiden K und L, welche letztere mit dem System 
des Hauptbalkens fest verbunden sind. Die festen Drehpunkte D und l der Führungsbalken 
sind, etwa in der von Fig. 10 näher angegebenen Weise, mittelst Schneiden und Pfannen 
in fester Verbindung mit dem Gestell der Waage. 
Es ist nach dieser Construction ersichtlich, daß die Parallelführung der Schalen auf den 
drei beweglichen Stützpunkten, bezüglich A, A, F und B, B, G dann gesichert ist, wenn die 
Hebelarme des Hauptbalkens durch die die Führungsbalken tragenden Schneiden in demselben 
Verhältniß getheilt sind, in welchem jeder Führungsbalken, von seinem Drehpunkt aus bis 
zum Stützpunkt der Schale gemessen, durch die zu seiner Aufhängung dienende Schneide selbst 
getheilt ist, oder mit Buchstaben, wenn sich verhält: 
CK zu CA wie D E zu DF 
und CL zu CB wie I H zu 1 G. 
Prüfung der Tafelwaagen. 
42. Bei dem zusammengesetzten Mechanismus der Tafelwaagen wird eine Prüfung 
darauf, in welchen Theilen Fehler vorhanden sind, um etwa eine Verbesserung derselben her- 
beizuführen, nicht vorgenommen, sondern die Prüfung sofort auf die Solidität der Construc- 
tion, Richtigkeit und Empfindlichkeit der Waage gerichtet. Im Falle sich hierbei Mängel 
herausstellen, ist die Waage unberichtigt zurückzugeben und dem Besitzer zu überlassen, dieselbe 
anderweitig berichtigen zu lassen. 
Die oberschaligen Waagen erfordern eine besonders genaue Untersuchung darüber, ob die 
Drehungs-Einrichtungen den Bestimmungen der Nr. 7b dieser Instruction entsprechen, und
	        
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