Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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A. B. 
s fürka- 
Gegenstan d. für die fung ohne 
Eichung Stempelung 
Pt. Pr. 
) Gleicharmige Balkenwaagen als Präcisionswaagen 
(und Medicinalwaagen). 
Bel einer größten einseitigen Tragfähigkeit von 500 G. und weniger 50 30 
von mehr als 500 G. bis zu 5 K. 100 60 
(„ 5 K. „ 20 K. 150 100 
( 20 K. „ 50 K. 200 150 
4) Ungleicharmige Decimal= und Centesimal- 
Balkenwaagen. 
Bei einer größten einseitigen Tragfähigkeit von 5 K. und wentzer 15 10 
von mehr als 5 K. bis 20 K . 20 15 
20 „ „ 50 „ 35 25 
für gea Stufe von 50 K. ehr. ein Mehrbeirag von 15 10 
Für Waagen dieser Gattung, welche auch mit Laufgewicht versehen 
sind, kommen zu den vorstehenden Gebühren noch weiter in 
Ansatz 35 25“ 
e) Schnellwaagen, römische Waagen. 
Bei einer größten Tragfähigkeit ron 500 G. und weniger 15 10 
von mehr als 500 G bis z 5 K 20 15 
(2 5 K. „ 20 „ 25 20. 
„ 20 „ „ 50 „ 1 35 25 
,, 50 „ „ 100 „ Z . 45 30 
für jede weitere Stuse bis zu 100 K ein Mehrbetrag 
von . . . . . . 15 10 
  
 
	        
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