Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

44. 655 
Bekauntmachung, die Errichtung des Fideicommisses Tegerusee mit Zubehör durch Seine Rönigliche 
Hoheit den Herzog Carl Theodor in Bayern betreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Justiz. 
In Folge der von Seiner Majestät dem Könige unter dem 26. August l. Is. 
ertheilten Allerhöchsten Bewilligung wird die über die Errichtung des Fideicommisses Tegernsee 
mit Zubehör durch Seine Königliche Hoheit den Herzog Carl Theodor in Bayern unter 
dem 17. März l. Is. errichtete Urkunde, welche lautet wie folgt: 
Wir 
Carl Theodor, 
Herzog in Bayern, 
verordnen hiemit für Uns und Unsere Nachkommen, was folgt: 
Unsere vielgeliebte Frau Großmutter, Weiland Majestät Königin-Wittwe 
Karoline von Bayern, haben in Allerhöchstihrem Testamente vom zweiten Juni 1839 An- 
ordnungen getroffen, in deren Vollzug Unser vielgeliebter Oheim, Weiland Seine König- 
liche Hoheit Prinz Carl Theodor von Bayern, letztwillig zu Unseren Gunsten 
über das Ihm von Unserer vielgeliebten Frau Großmutter legatweise überlassene Besitz- 
thum in Tegernsee und Umgebung verfügt haben. Durch den Zusammenhalt dieser Aller- 
höchsten und Höchsten Verordnungen sehen Wir Uns veranlaßt und verpflichtet, aus den 
Uns angefallenen Bestandtheilen dieser Nachlässe ein Familienfideicommiß zu errichten, und 
bestimmen daher, was folgt: 
J. 
Bestandtheile des Fideicommisses. 
a. Immobilien. 
1) Das Schloßgut Tegernsee, Landgerichts Tegernsee, sammt allen dazu gehörigen Ge- 
bäuden, Grundbesitzen, Rechten und Gewerben, sammt dem Angermann-Gut, Haus- 
Nro. 28 im Steuerdistrict Ostin, kgl. Rentamts Miesbach, im Gesammtflächen- 
inhalte zu Tgw. 26,73 Dec. 
2) Das Oekonomiegut zu Kaltenbrunn sammt Gebäuden und Gründen mit einem Ge- 
sammtflächeninhalte von Tgw. 1092,80 Dere. 
105“
	        
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