Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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3) Die Marmorbruch-Anstalt in der Gemeinde Kreuth mit einem Gesammtflächeninhalte 
von Tgw. 8, 68 Dec. 
4) Das Gut in der Au, Haus Nr. 37, Steuerdistrict Wiessee, kgl. Rentamts Miesbach, 
mit einem Gesammtflächeninhalte von Tgw. 688,97 Dec. 
5) Die Badanstalt Kreuth mit allen Gebäuden, Gründen und Forstrechtsantheilen mit 
einem Gesammtflächeninhalte von Tgw. 125,91 Dec. 
Die nähere Beschreibung dieser unter 1—5 aufgezählten Immobilien ist in dem hier 
anliegenden Auszuge des Hypothekenbuches des kgl. Appellations-Gerichtes in München de 
dato 16. November 1875 enthalten. 
b. Mobilien. 
Diesem Fideicommisse sind alle jene Vorräthe, Mobilien und Außenstände einverleibt, 
welche nach den Verlasseuschaftsverhandlungen und beziehungsweise nach den hiebei aufgenom- 
menen Inventarien aus dem Nochlasse Ihrer Majestät der Königin Karoline auf 
Seine Königliche Hoheit den Prinzen Carl Theodor von Bayern und mit 
den für Abgänge gemachten Ersetzungen aus Höchstdessen Nachlasse auf Uns über- 
gegangen find. 
  
c. Werthpapiere. 
Die in der Anlage verzeichneten aus einem Vermächtnisse Ihrer Majestät der Königin 
Elisabeth von Preußen auf Uns erworbenen Werthe werden dem Fideicommisse einver- 
leibt. Die Renten dieser Capitalien sollen ausschließlich zum Nutzen des Fideicommisses und 
namentlich zur Erhaltung und Verschönerung der Tegernsee'r Anlagen verwendet werden. 
II. 
Lasten des Fideicommisses. 
Auf dem Fideicommisse lasten außer den Staatssteuern oder sonstigen öffentlichen Um- 
lagen die im vorerwähnten Hypothekenbuchs-Auszug verzeichneten Reichnisse, dann die in der 
letztwilligen Verfügung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl Theodor 
von Bayern d. d. 29. April 1874 benannten und seither weiter anfallenden Pensionen 
der Bediensteten Weiland Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl Theodor 
von Bayern sowie der Relicten dieser Bediensteten, dann nach einem Stiftungscapital 
ad 500 fl. ein laut mehrerwähnten Hypothekenbuchs-Exrtracts unterm 22. Februar 1868
	        
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