Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1876. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1876 4,850,585 X, wovon ein Steuerprocent auf 48,505 JX7 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1876. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den über die Einziehung von Kreisfondszuschüssen zu den ständigen Bezügen des 
Lehrerpersonals an den Volksschulen gefaßten Beschlüssen des Landrathes vermögen Wir 
Unsere Genehmigung nicht zu ertheilen, da diese Zuschüsse aus älterer Zeit herrühren und 
ständiger Natur sind und die Staatscasse, welche den durch den Abstrich derselben entstehenden 
Ausfall am Schuldiensteinkommen zu übernehmen hätte — abgesehen davon, daß sie hiefür 
budgetmäßig nicht besonders dotirt ist — die fraglichen Zuschüsse dermalen schan mit der 
Kreis-Schuldotation leistet. 
2. Nachdem durch das Budget und Finanzgesetz für die XIII. Finanzperiode die Mittel 
zur Ausdehnung der Dienstalterszulagen auf die ganze Dauer der Dienstesactivität des Lehrer- 
personals an den Volksschulen, sowie zur Erhöhung der Unterstützungsbeiträge für die Lehrer- 
Relicten aus Centralfonds zur Verfügung gestellt worden sind, haben Wir den hiedurch ent- 
standenen Mehrbedarf für diese Positionen in das Kreisbudget geeigneten Orts einstellen lassen. 
3. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position „Schulhausbauten“ um 
27,421 4 43 J ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
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