Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Gesrh— und Verorduuugs ·Flul 
für das 
Königreich Bayern. 
6 59. 
München, den 26. October 1876. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 9. October 1876, das Pferde-Aushebungs-Reglement für das Königreich Bayern betr. 
  
r- 
Bekanntmachung, das Pferde-Aushebungs-Reglement für das Königreich Bayern betr. 
Staatsministerium des Innern, der Finanzen und Kriegsministerium. 
Seine Majestät der König haben inhaltlich Allerhöchster Entschließung d. d. 
Linderhof den 14. September l. Is. die Einführung des 
„Pferde-Aushebungs-Reglements für das Königreich Bayern“ 
unter Auphebung der bisherigen bezüglichen Vorschriften allergnädigst zu genehmigen geruht. 
Zum Vollzuge wird bestimmt: 
1) Die bisherigen Aushebungs-Bezirks-Vorstände treten als Musterungs-Commissionen, 
die bisherigen Abnahme-Commissionen als Aushebungs-Commissionen im Sinne des nunmehr 
gültigen Reglements ein. 
Die gewählten derzeitigen Mitglieder dieser beiden Commissionen bleiben im Amte bis 
nach Ablauf der hiefür nach bisheriger Vorschrift festgesetzten Zeit, worauf die bezüglichen 
Neuwahlen nach Maßgabe des nunmehr gültigen Reglements vorgenommen werden. 
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