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cset- und Verordnungs-Blatt
füc das
Königreich Bayern.
W 54.
München, den 6. November 1876.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 31. October 1876, das Erziehungs- und Unterrichts-Justitut für
krüppelhafte Kinder in München betr. — Bekanntmachung vom 29. October 1876, die zur Ansstellung von
Zeugnissen für den einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Hosdienst-Nachrichten. —
Königlich Allerhöchste Anerkennung.
Königlich Allerhöchste Entschließung, das Erziehungs= und Unterrichts-Institut
für krüppelhafte Kinder in München betreffend.
Cndwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etr.
Wir haben beschlossen, die Segnungen des in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung
vom 28. Februar 1844 seither für die Erziehung und den Unterricht armer krüppelhafter
Knaben bestimmten Instituts für die Zukunft unter den gleichen Voraussetzungen auch armen
krüppelhaften Mädchen angedeihen zu lassen und verordnen hienach, daß die Bestimmungen
der erwähnten Allerhöchsten Entschließung fürderhin auch auf die in jenem Institute Auf-
nahme findenden krüppelhaften Mädchen mit der Modification in analoge Anwendung zu
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