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Beilage XII zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1876.
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs vom 15. November 1876 in Sachen des
k. Fiscus gegen Johann Peter Schreiner von Hammelburg wegen Arrestrechtfertigung, bier den
bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer
der Finanzen, und dem k. Bezirksgerichte Lohr betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen des k. Fiscus gegen Johann
Peter Schreiner von Hammelburg wegen Arrestrechtfertigung, hier den bejahenden Compe=
tenzconflict zwischen der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer der
Finanzen, und dem k. Bezirksgerichte Lohr betreffend, zu Recht:
daß in vorliegender Sache die Gerichte zuständig seien.
Grünpde.
Am 22. September 1875 ließ der k. Fiscus, vertreten durch den k. Advocaten Mör-
schel in Lohr, dem Privatier Johann Peter Schreiner zu Hammelburg eine Klage zustellen,
worin behauptet wurde, der Beklagte schulde dem Aerar:
50 fl. 58¾ kr. Untersuchungskosten,
9 52 Kosten eines Vorsichtsverfügungs= und Arrestverfahrens,
855 19 Taxen und Strafgelder laut vollstreckbarem Ausstandsverzeichnisse
des k. Rentamts Kissingen vom 5. September 1875
916 fl. 9¾ kr. in Summa;
ein desfalls dem Beklagten durch Gerichtsvollzieheract vom 16. September 1875 zugestelltes
Befriedigungsgebot sei erfolglos gewesen; Kläger habe deßhalb durch Gerichtsvollzieheract
vom gleichen Tage wegen der bezeichneten Forderungen und wegen der Vollstreckungskosten
im muthmaßlichen Betrage von 50 fl. auf eine für den Beklagten bei Henkel in Hammekburg
ausstehende Hypothekforderung zu 200 fl. Arrest anlegen lassen. Es wurde in der Klagschrift
an das Bezirksgericht Lohr die Bitte gestellt:
1. den angelegten Arrest für gerechtfertigt zu erachten;
*) Beilage XII XIII ausgegelen zu
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