Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1877. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1877 2·796,221 -AX, wovon ein Steuerprocent auf 27,962 -4 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1877. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths in Betreff der Gewährung von 
Unterstützungen an einzelne Gemeinden zur Haltung von Schulgehilfen und die von demselben 
beantragte Erhöhung der Position „Gehalts-Ergänzungs-Zuschüsse“ von 70,952 71J 
auf 71,642 J 
2. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, daß zur Herbeiführung einer größeren 
Stabilität des Lehrerpersonals im Donaumoose den 11 Lehrern in den sieben Gemeinden 
Karlskron, Karlshuld, Klingsmoos, Ludwigsmoos, Neuschwetzingen, Untermaxfeld und Ober- 
maxfeld, wenn sie ihren Berufspflichten in jeder Beziehung vollständig nachkommen, Personal- 
zulagen, beginnend mit dem Tage des Dienstantrittes, eventuell vom 1. Januar 1877 an, 
nach der beantragten Scala gewährt und zu diesem Behufe 2500 -X in das Kreisbudget 
pro 1877 eingesetzt werden. 
Ebenso genehmigen Wir, daß nach Antrag des Landraths die Zulage für einen Ge- 
hilfen in der Gemeinde Karlshuld auf 100 des Jahres festgesetzt und die protestantische 
Verweserstelle zu Klingsmoos mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse in eine definitive 
Schulstelle umgewandelt werde. 
3. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, daß der Verpflegskosten-Entschädi. 
gungsbetrag für die nicht in den Städten befindlichen Schulgehilfen und ständigen Schul-
	        
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