Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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stets auf richtiges Lesen, deutliche und reine Aussprache und freie Wiedergabe des Inhaltes 
besonderer Nachdruck zu legen. 
Auswendiglernen und freier Vortrag passender Stücke aus poetischen und prosaischen 
Werken der deutschen Literatur ist in allen Cursen mit dem Unterrichte zu verbinden. 
Die schriftlichen Uebungen, bei denen vom Leichteren zum Schwereren fortgeschritten 
werden soll, erstrecken sich in den vier unteren Cursen auf orthographische Aufgaben, Nach- 
erzählungen, kleine Beschreibungen und briefliche Mittheilungen; dann folgen kleinere Aufsätze 
über Themata aus dem dem Alter der Schüler angemessenen Gedankenkreise; hiebei muß die 
Selbstthätigkeit der Schüler in stets wachsendem Maße in Anspruch genommen werden. 
In den beiden oberen Cursen hat der deutsche Sprachunterricht insbesondere auf die 
Bildung des Ausdruckes in mündlicher und schriftlicher Rede hinzuwirken. Stilistik wird nicht 
systematisch als besondere Disciplin gelehrt, sondern in Verbindung mit den Uebungen in 
schriftlichen Aufsätzen und mit der Lectüre von Musterstücken der Literatur behandelt. 
Die Privatlectüre der Schüler, für welche an jeder Anstalt eine geeignete Bibliothek 
bestehen soll, ist von den Lehrern sorgfältig zu controliren. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Curse wie folgt: 
I. Curs. Wöchentlich 6 Stunden. 
Unterscheidung der Redetheile, Decliniren und Conjugiren. Die Präpositionen. Der 
einfache Satz mit seinen Erweiterungen. Grundzüge der Lehre von der Wortbildung. Or- 
thographische und grammatische Uebungen. 
II. Curs. Woöchentlich 6 Stunden. 
Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre. Die leichteren Formen des zusammen- 
gesetzten Sattes in Verbindung mit der Lehre von den Conjunctionen und mit der Inter- 
punctionslehre. Fortgesetzte orthographische und grammatische Uebungen. 
III. Curs. Wöchentlich 4 Stunden. 
Der zusammengesetzte Satz. Erläuterung sinnverwandter Wörter. Grammatische und 
stilistische Uebungen. 
IV. Curs. Wochentlich 4 Stunden. 
Wiederholung, Befestigung und Ergänzung des vorausgegangenen Lehrstoffes. Perioden= 
bau mit Analyse größerer Sätze. Stilistische Uebungen.
	        
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