Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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und Spracheigenheiten besonders betont werden. Die Stücke sind theilweise nachzuerzählen, 
theilweise zurückzuübersetzen. 
In den oberen Cursen sind zusammenhängende Stücke französischer Classiker zu lesen 
und zu erklären; dabei ist jedesmal eine kurze literarhistorische Einleitung zu geben. Ueber- 
dies ist von Zeit zu Zeit ein Stück cursorisch zu lesen. 
Sprechübungen sind in allen Cursen, vom Leichteren zum Schwierigeren fortschreitend 
vorzunehmen; der Stoff dazu ist aus einem Vocabular oder aus der Geschichte und anderen 
dem Anschauungskreise der Schüler naheliegenden Gebieten zu wählen. 
Ein Hauptgewicht muß bei dem gesammten Unterrichte auf eine correcte und reine Aus- 
sprache gelegt werden. 
Für die einzelnen Curse gilt folgendes Lehrprogramm: 
I. Curs. Wöchentlich 6 Stunden. 
Regeln über die Aussprache; Leseübungen. Die Formenlehre mit Einschluß des Für- 
wortes und des regelmäßigen Zeitwortes. 
II. Curs. Wöchentlich 6 Stunden. 
Wiederholung der Formenlehre und Vervollständigung derselben besonders durch die 
Lehre von den unregelmäßigen Zeitwörtern. 
HI. Curs. Wöchentlich 5 Stunden. 
Kurze Wiederholung des grammatischen Pensums des Vorjahres. Die wichtigsten 
Regeln der Syntax. 
IV. Curs. Wöchentlich 5 Stunden. 
Vervollständigung der Syntax und Eingehen auf schwierigere Partieen. 
Zur Lectüre eignen sich außer der Chrestomathie Abschnitte aus Charles XII von Voltaire. 
V. Curs. Wcbchentlich 3 Stunden. 
Uebersetzen größerer deutscher Stücke in's Französische mit gelegentlicher Wiederholung 
der Grammatik und Hinzufügung von Bemerkungen aus der Synonymik und Etymologie. 
Zur Lectüre sind zu wählen leichtere prosaische Schriftwerke historischen und rhetorischen In- 
halts, z. B. Fénélon (Télémaque), Thierry (histoire de France), Sögur (his- 
toir de Napoléon).
	        
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