316
Durch eine methodische und stufenweise geordnete Reihenfolge instructiver Beispiele sind
die Schũler zur Ausarbeitung kurzer Geschäftsgänge und zu Uebungen im Bücherabschlusse
anzuleiten.
Der Unterrichtsstoff vertheilt sich auf die betreffenden Curse wie folgt:
V. Curs. Wöchentlich 2 Stunden.
Elemente der doppelten Buchführung mit Erklärung der einschlägigen wirthschaftlichen
und rechtlichen Grundbegriffe nebst Uebungen an kurzen Beispielen. Ableitung der speeialisirten
Contoformen (Scontri) aus einfach schematischen. Contocorrentzinsberechnung und deren arith-
metische Begründung. Anfangsgründe der Wechhsellehre.
VI. Curs. Wöchentlich 4 Stunden.
Begriff und Arten der Handelsgeschäfte.
Wechsel= und Effectenrechnung. Arbitrage. Waarencalculationen. Ausarbeitung kurzer
Geschäftsgänge. Buchung der Participationsgeschäfte. Uebungen im Bücherabschluß. Erklärung
der wichtigsten handelsgesetzlichen Bestimmungen über die Führung der Handelsbücher und
Erläuterung der wichtigsten Bestimmungen der allgemeinen deutschen Wechselordnung.
§. 17.
Schönschreiben.
Beim Unterricht im Schönschreiben ist ganz besonders auf Reinlichkeit und Deutlichkeit
zu achten. Im I. und II. Curse ist ausschließlich die deutsche und englische Currentschrift
einzuüben, im III. Curse auch eine Anleitung zu solchen Schriftarten zu geben, welche sich
zum lleberschreiben von Zeichnungen eignen (Ronde= und Lapidarschrift). — In der Handels-
abtheilung wird die Einübung der deutschen und englischen Currentschrift sowie die der Ronde-
schrift fortgesetzt; außerdem haben sich die Uebungen vorzugsweise auf die Anfertigung kauf-
männischer Formulare zu erstrecken (Rechnungen, Facturen, Quittungen, Wechsel, Handels-
briefe u. dgl.)
Dem Ermessen des Rectors ist anheimgestellt, auch Schüler der 3 oberen Realcurse
wegen ungenügender Schrift dem Schreibunterrichte zuzuweisen.