Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1877. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk der Pfalz beträgt für das Jahr 1877 
2•109, 388 „I, wovon ein Steuerprocent auf 21,093 -N4 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1877. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage entrhaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Aufstellung von drei weiteren fach- 
männisch gebildeten Kreisschulinspectoren in nicht pragmatischer Eigenschaft. 
« 2) Dem von Unserer Kreisregierung dem Landrathe in Vorlage gebrachten und von 
diesem in allen Bestimmungen gebilligten Entwurfe revidirter Satzungen des Vereines für 
Unerstügung dienstuntauglicher Schullehrer des Regierungsbezirkes der Pfalz ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
3) Wir beauftragen Unsere Kreisregierung, der Bitte des Landraths entsprechend den 
Gemeinden der Pfalz anzuempfehlen, die aus Gemeindekassen fließenden Bezüge der Schullehrer 
in derselben Weise, nämlich den Gulden zu 1 J4 80 umzurechnen, wie dieses bei den 
Bezügen der Lehrer aus Central= und Kreisfonds der Fall ist. 
4) Den Beschlüssen des Landraths, durch welche die Theuerungs= und persönlichen Zu- 
lagen verschiedener pragmatischer Kreisbediensteter, wie der Studienlehrer an den isolirten 
Lateinschulen und der wirtlichen Lehrer an den Gewerb= und Landwirthschaftsschulen, des 
Directors und des zweiten Arztes der Kreisirrenanstalt Klingenmünster, in einen pragmatischen 
Gehallstheil umgewandelt wurden, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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