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Bekanntmachung, die dienstliche Stellung der Lehrer an den Strafanstalten, Arbeitshäusern
und Staats-Erziehungs-Anstalten betr.
Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchsten Signates vom 3. Ifd. M.
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß den durch Alter oder Unglück dienst- und erwerbs-
unfähig gewordenen Lehrern an den Strafanstalten, Arbeitshäusern und Staatserziehungs-
anstalten, soferne dieselben zur Zufriedenheit gedient haben, und ebenso für die Wittwen und
Waisen derselben, welche kein zu ihrem Lebensunterhalte hinreichendes Vermögen besitzen,
ständige Unterhaltsbeiträge unter Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der Dienstespragmatik
angewiesen werden und daß an den Unterhaltsbeiträgen für jene Anstaltslehrer, welche in
Gemäßheit der Entschließung der k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen vom
14. Februar 1863 Num. 985 einem Kreis-Unterstützungsvereine für dienstuntaugliche Schul-
lehrer angehören, der diesen Vereinen für einen quiescirten Lehrer gewährte Staatszuschuß
in Abzug gebracht wird.
München, den 13. Juni 1877.
v Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Berr.
Der General-Secretär:
Ministerialrath v. Röckelein.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Reither in Berlin die Bewilligung zur An-
Annahme einer fremden Vecoration. nahme und zum Tragen des ihm von Seiner
— Königlichen Hoheit dem Großherzoge von
Seine Majestät der König haben Badenverliehenen Commandeurkreuzes II.Classe
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm des großherzoglich badischen Ordens vom Zäh-
9. Juni l. J. dem k. Legationsrathe Johann Ev. ringer Löwen zu ertheilen.