Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

et- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
I 302. 
München, den 28. Juli 1877. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 21. Juli 1877, die Dienstkleidung der zu polizeilichen Verrichtungen verwendeten Gemeinde- 
bediensteten in der re betr. — Bekanntmachn ung vom 23. Juli 1877, die Wahl der Laudtags-Commissäre 
für die kgl. S ission ketr. — Hofdienst-Nachricht. 
  
  
Bekanntmach ng, die Dienstkleidung der zu volizeilichen Verrichtungen verwendeten 
Gemeindebediensteten in der Pfalz b 
Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die 
Stadtgemeinden der Pfalz an Stelle der in §. 4 Abs. 3 der Allerhöchsten Berordnung über 
die Dienstzeichen und die Dienstkleidung der Gemeindebeamten und der zu polizeilichen Ver- 
richtungen verwendeten Gemeindebediensteten der Gemeinden in der Pfalz vom 4. August 1869 
bestimmten Kopfbedeckung für die Polizeimannschaft einen Helm in der für die Gendarmerie 
vorgeschriebenen Form einführen, auf welchem jedoch statt des bayerischen Wappens das Gemeinde- 
wappen und statt des gelben ein weißes Metallbeschläge anzubringen ist. 
München, den 21. Juli 1877. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär: 
v. Schlereth, Ministerialrath. 
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