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Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Commissäre für die kgl. Staatsschuldentilgungs-
Commission betreffend
In Gemäßheit der Bestimmungen Titl. VII §. 14 der Verfassungs-Urkunde und Art. 35
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtages betreffend, sind von
den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtages nachstehende Mitglieder derselben als
Landtags-Commissäre bei der k. Staatsschuldentilgungs-Commission gewählt worden:
I. Von der Kammer der Reichsräthe:
der Herr Reichsrath Freiherr von Schrenk als Commissär und
der Herr Reichsrath von Bomhard als Stellvertreter desselben.
II. Von der Kammer der Abgeordneten:
der Herr Abgeordnete Freytag als Commissär, und
der Herr Abgeordnete Dürrschmidt als Stellvertreter desselben.
Vorstehende Wahlen werden hiemit zur allgemeinen Kenntniß in Bezug auf die Unter-
zeichnung der Staatsschuld-Urkunden gebracht.
München, den 23. Juli 1877.
Kgl. Staats-Schuldentilgungs-Commission.
Freiherr v. Lobkowitz.
Nauchenberger.
Hofdienst-Machricht. bewogen gefunden, den Nittmeister und Flügel-
— adjutanten, Franz Lambert Freiherrn von
Seine Majestät der König haben Varicourt, auf allerunterthänigstes Ansuchen
Sich unter'm 7. Juli lfd. Is. allergnädigst zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen.