Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Commissäre für die kgl. Staatsschuldentilgungs- 
Commission betreffend 
In Gemäßheit der Bestimmungen Titl. VII §. 14 der Verfassungs-Urkunde und Art. 35 
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtages betreffend, sind von 
den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtages nachstehende Mitglieder derselben als 
Landtags-Commissäre bei der k. Staatsschuldentilgungs-Commission gewählt worden: 
I. Von der Kammer der Reichsräthe: 
der Herr Reichsrath Freiherr von Schrenk als Commissär und 
der Herr Reichsrath von Bomhard als Stellvertreter desselben. 
II. Von der Kammer der Abgeordneten: 
der Herr Abgeordnete Freytag als Commissär, und 
der Herr Abgeordnete Dürrschmidt als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit zur allgemeinen Kenntniß in Bezug auf die Unter- 
zeichnung der Staatsschuld-Urkunden gebracht. 
München, den 23. Juli 1877. 
Kgl. Staats-Schuldentilgungs-Commission. 
Freiherr v. Lobkowitz. 
Nauchenberger. 
Hofdienst-Machricht. bewogen gefunden, den Nittmeister und Flügel- 
— adjutanten, Franz Lambert Freiherrn von 
Seine Majestät der König haben Varicourt, auf allerunterthänigstes Ansuchen 
Sich unter'm 7. Juli lfd. Is. allergnädigst zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen.
	        
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