IV. Die Verfassung der Gesellschaft Jesu.
ur Verfassung des Ordens rechnen wir die
Art und Weise, wie der Jesuit wird, und die—
jenige, wie er wirkt. Erstere ist enthalten in
den Exerzitien, dem Werke des schwärmerischen
Stifters, das seinen eigenen Erlebnissen nach—
gebildet ist, letztere in den Konstitutionen,
welche nach seinem Entwurfe von seinem staatsklugen Nach-
folger Jakob Lainez überarbeitet wurden. Jene sind das
geistige Wesen, diese der Leib der Gesellschaft Jesu.
Als Zweck des Ordens wird von diesem selbst angegeben:
„nicht nur, mit Hilfe der göttlichen Gnade an der Seligkeit
und Vervollkommnung derjenigen zu arbeiten, welche die
Gesellschaft ausmachen, sondern auch mit derselben Hilfe aus
allen Kräften an der Seligkeit und Vervollkommnung des
Nächsten.“ Um diesen Zweck zu erreichen, werden von den
Mitgliedern die drei Gelübde der Armut, der Keuschheit und
des Gehorsams abgelegt. Dasjenige der Armut soll so ver-
standen werden, daß sowohl die Einzelnen, als die Kirchen
und Häuser der Gesellschaft keine Einkünfte haben, sondern
von Almosen leben sollen.
Die Mitglieder zerfallen in vier Klassen, welche von
unten herauf folgende sind:
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