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II. auf Leiten der AXktiva:
1) der Bestand an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu
1392.X“ gerechnet;
2) der Kassenbestand, und zwar an:
a) kursfähigem deutschen geprägten Gelde,
b) Reichskassenscheinen,
JP) elgenen Banknoten unter Angabe der Beträge, welche hiervon auf die einzelnen
Notenabschnitte entfallen,
d) Reichsbanknoten,
e) Noten anderer Banken;
3) der Bestand an Silber in Barren und Sorten;
4) die Wechselbestände ausschließlich der unter Ziffer 8 bezeichneten und zwar:
a) Platzwechsel,
b) Nimessenwechsel auf deutsche Plätze, (zu a und b unter gesonderter Angabe der
innerhalb der nächsten fünfzehn Tage fälligen),
JP) Wechsel auf außerdeutsche Plätze nach den Valuten gesondert;
5) der Betrag der Lombardforderungen ausschließlich der unter Ziffer 8 be-
zeichneten, und zwar:
a) auf Gold oder Silber,
b) auf Effekten (einschließlich Wechsel) der in §. 13 Ziffer 3 Buchstaben b, o, d
des Bankgesetzes bezeichneten Art,
JP) auf andere Effekten,
d) auf Waaren;
6) der Bestand an Effekten, und zwar:
a) an diskontirten Werthpapieren,
b) an eigenen Effekten,
P) an Effekten des Reservefonds, zu b und o unter Angabe der einzelnen Sorten
und des Werthes, zu welchem sie in die Bilanz aufgenommen worden sind;
7) das Guthaben der Bank im Kontokurrentverkehr unter Sonderung der Beträge nach
der Art der gewährten Deckung (Bürgschaft, Fauslpfand in Effekten, Waaren, Hypotheken u. s. w.);
8) der Betrag der fälligen, aber unbezahlt gebliebenen Wechsel= und Lom-
bardforderungen;