Bell. II. III. 15
fünfundzwanzigsten April achtzehnhundert sieben und siebzig, wobei zugegen waren Präsident
Dr. v. Neumayr, Ministerialrath v. Bezold, Rath Dr. v. Langlois I., Ministerialrath
v. Aichberger, Rath v. Beselmiller, Ministerialrath v. Heckenlauer, Rath von
Dirrigl, Oberstaatsanwalt Küffner und Untergerichtsschreiber Mayerhofer.
(Unterschrieben sind):
Dr. v. Neumayr.
Mayerhofer.
Beilage III zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1877.
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs vom 25. April 1877 in Sachen der
Franziska Wachter, ledigen Näherin in Oberdorf, gegen die Armenpflege Altdorf wegen Ent-
schädigung, hier den bejahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Schwaben und
Neuburg, Kammer des Innern, und dem k Landgerichte Oberdorf betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen der Franziska Wachter, ledigen
Näherin in Oberdorf gegen die Armenpflege Altdorf wegen Entschädigung, hier den be-
jahenden Competenzconflict zwischen der k. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer
des Innern, und dem k. Landgerichte Oberdorf betreffend, zu Recht,
daß in dieser Sache die Verwaltungsbehörden zuständig seien.
Gründe.
Die ledige Näherin Franziska Wachter in Oberdorf stellte am 11. April 1876 gegen
die Armenpflege Altdorf Klage zum k. Landgerichte Oberdorf wegen Entschädigung, indem
sie behauptet, ihr zu Altdorf heimatsberechtigter Onkel Taver Wachter sei wegen Vermögens-
losigkeit, Alters, Gebrechlichkeit und dadurch bedingter Erwerbsunfähigkeit von der Armenpflege
Altdorf zu unterhalten. Derselbe bedürfe, weil er nicht im Stande sei, sich zu verpflegen,
einer Wart, welche sie übernommen habe. In Folge dessen wohne sie auch mit ihm in
Familiengemeinschaft.