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greifenden Verbesserung der bezeichneten Anstalten gerne die verdiente Anerkennung aus und
beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten,
die veranlaßten weiteren Vorbereitungen für die Einführung der in Aussicht genommenen Gewerbschul-
Organisation unter thunlichster Bedachtnahme auf die vom Landrathe hierzu geäußerten Wünsche
zu treffen.
9. Der Landrath hat beschlossen, daß die bisherigen Theuerungszulagen aller pragmatisch
angestellten Kreisbeamten nunmehr dem Gehalte derselben beizurechnen seien.
Wir haben von diesem einstimmig gefaßten Landrathsbeschlusse mit Befriedigung Kennt-
niß genommen und ertheilen demselben gerne Unsere Genehmigung.
10. Ebenso genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, daß den stabilen, jedoch
nicht pragmatisch angestellten Kreisbediensteten eine widerrufliche Theuerungszulage zu 15 Pro-
cent aus ihrem gemäß Abtheilung 1V Ziff. 10 des Landrathsabschiedes vom 3. September
1876 in die Reichswährung umgerechneten Gehalte zu gewähren sei.
11. Den vom Landrathe bezüglich der Verwaltung der Kreisirrenanstalt Werneck ge-
faßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung, insoweit sie dieselbe nicht bereits
erhalten haben.
12. Dem Beschlusse des Landrathes, daß der Stadtgemeinde Brückenau zur Bestreitung
der Kosten des Wiederaufbaues der abgebrannten städtischen Gebäude, der Stadterweiterung,
für Straßenherstellung und Canalisirung, sowie zur Deckung der Kosten für Armenzwecke
eine Unterstützung von 7000 . aus Kreismitteln zu gewähren sei, haben Wir Unsere
Genehmigung bereits ertheilt. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung
Unseres Staatsministeriums des Innern vom 20. Februar l. Is. Nr. 1941.
V.
Auf die vom Landrathe außerdem noch gestellten Anträge und Wünsche erwidern Wir:
1. Das vom Landrathe vertretene Project einer Eisenbahnverbindung Jossa-Brückenau-
Mellrichstadt ist in den Bereich der generellen Projectirungsarbeiten für Anlage einer Rhön-
bahn gezogen worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung der zu erwartenden Vorlagen werden
die Interessen der Stadt Brückenau besonderer Würdigung unterzogen werden.
2. Auf den Antrag des Landrathes, in die seinerzeit neuanzulegenden Grundsteuer-
Kataster eine Rubrik für den Bodenzins einzutragen, bemerken Wir, daß eine Neuanlage
der Grundsteuerkataster dermalen nicht beabsichtigt ist.