Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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einzugehen, sondern müssen es der Kreisvertretung überlassen, eine solche, den Schulinteressen 
des Kreises unzweifelhaft höchst förderliche Anstalt aus Rreismitteln in's Leben zu rufen, wie 
dies bereits auch in anderen Regierungsbezirken mit dem besten Erfolge geschehen ist. 
2) Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Negulirung der Gehaltsverhältnisse 
des Rreisschulinspectors für Oberfranken haben Wir bereits unter'n 1. Februar I. Is. 
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung 
Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 6. des- 
selben Monats Nr. 1559. "„Q 
3) Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position für Freiplätze im Ludwigs 
Lehrerinnenseminare zu Memmingen von 540 auf 1500 . ertheilen Wir Unsere Ge.- 
nehmigung. 
4) Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Erhöhung des Dotations- 
Beitrages für die Taubstummen-Anstalt in Bamberg von 1545 auf 2000 + 
5) Der Landrath hat zur beabsichtigten Umwandlung der Gewerbschulen in sechsclassige 
Nealschulen seine Zustimmung ertheilt und hiefür nicht nur die für das Jahr 1877 postu- 
lirten Mittel bewilligt, sondern auch den schon für das Jahr 1876 zur Neorganisation jener 
Anstalten eventuell genehmigten, seither aber nicht verwendeten Gesammtbetrag von 2743/ 
den betheiligten Gewerbschulclassen für das Jahr 1877 zur Bestreitung der für dieses Jahr 
aus gedachtem Anlasse sich etwa ergebenden Mehrausgaben zu überweisen beschlossen. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem Land- 
rathe von Oberfranken für seine opferwillige Mitwirkung zur durchgreifenden Verbesserung 
der bezeichneten Anstalten gerne die wohlverdiente Anerkennung aus und beauftragen Unser 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die erforderlichen 
weiteren Vorbereitungen zur Emführung der erwähnten Gewerbschulorganisation zu treffen. 
6) Der Landrath hat beschlossen, dem neu aufgestellten Kreis-Cultur Ingenieur Anton 
Heuschmid pragmatische Rechte zu verleihen. Wir ertheilen dem Beschlusse nach Analogie 
Unserer Verordnung vom 7. Jannar 1875 — die dienstliche Stellung der wirklichen 
Lehrer an den Gewerb= und landwirthschaftlichen Schulen betr. — Unsere Genehmigung. 
Dem Beschlusse des Landrathes, daß künftighin die pragmatischen Rechte nicht mehr an 
die Person, sondern an die Stelle des Kreis-Cultur-Ingenieurs geknüpft sein sollen, ver- 
mögen Wir, nachdem die Stellung dieser Kreisbediensteten einer allgemeinen und gleichme#igen 
Organisation zur Zeit noch entbehrt, eine Folge vorerst nicht zu geben. 
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