Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Bekanntmachung, die zur Ausstelluug von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Dienst 
berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 4. Februar ds. Is. (Gesetz= und Verord- 
nungsblatt S. 52) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Ausschreiben des Reichskanzleramts 
vom 14. ds. Mts., welche im Centralblatte für das Deutsche Reich Seite 145 und 147 
enthalten sind. 
München, den 31. März 1878. 
v. Pfenfer. v. Maillinger. 
Der General-Secretär: 
Minsterialrath von Schlereth. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 23. Januar ds. Is. (Seite 50) wird in der 
Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 
Theil 1 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. " 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Stellvertretung: 
Eck.
	        
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