Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1876 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1878. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1878 2°528,971%¼ 64 J, wovon ein Steuerprocent auf 25,289 M 71. sich berechnet. 
II. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1878. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreisein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und außerdem erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß dem pensionirten Lehrer Johann 
Greiner und weiteren 7 Genossen, welche nach 30 und mehr Dienstjahren vor dem 1. Ja- 
nuar 1874 mit einem jährlichen Sustentationsbezug von 810 „X pensionirt worden sind, 
eine außerordentliche Zulage von je 90 Ac gewährt und hiernach die Position in Cap. III 
§1 Titl 10 lit. b dd der Kreis-Ausgaben um 720 J—N erhöht werde. 
2. Wir genehmigen den Antrag des Landrathes, daß für den Schullehrer-Wittwen= und 
Waisenverein von Niederbayern in das Kreisbudget — außer dem postulirten Zuschuß mit 
2572 -X — noch ein weiterer Betrag in gleicher Größe zu dem Zwecke eingestellt werde, 
um das eingezehrte Stammvermögen des Vereins zu 11539 /4 5 J allmählig zu refundiren. 
3. Was die wiederholte Bitte des Landrathes um baldige Uebernahme der Kreislehrerinnen- 
Bildungsanstalt für Niederbayern auf Centralfonds betrifft, so verweisen Wir auf den von 
Uns im Landrathsabschiede vom 26. März 1877 Abth. IV. Ziff. 4 ertheilten Bescheid. 
4. Dem Antrage des Landrathes, daß unter Abänderung der Satzungsbestimmungen 
der Lehrer-Pensions= und Unterstützungs -Vereine statt der bisherigen vierteljährigen, die 
monatliche Auszahlung der Sustentationsbezüge der pensionirten Lehrer wie der Lehrerrelicten
	        
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