Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Verhältniß der Vertreter der Dienstherrschaften 
Folgen eigenmächtigen Austrittes aus dem Dienste 
Annahme eigenmächtig ausgetretenen Gesindes 
Pflicht der Dienstherrschaft zur Erstattung von Reisekosten 
Pflichten des Gesindes beim Abzuge 
Fünfter Abschnitt. 
Polizeiliche Vorschriften. 
Gesindeverzeichniß 
Pflicht zur Führung eines Oienstbuchs 
Meldung des Dienstwechsels bei der Polizei 
Verwahrung des Dienstbuchs . 
Das Dienstbuch betreffende Pflichten der Dieustherrschaft 
Recht des Gesindes auf ein Dienstzeugniß 
Inhalt des Zeugnisses . 
Vertretung wahrheitswidriger zeugnisse . 
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Anrufung der Polizeibehörde bei Verweigerung des Zeugnisses und bei Beschwerden über 
den Inhalt eines solchen 
Abhandenkommen des Dienstbuchs. 
Bezug und Ausstellung der Dienstbücher 
Sechster Abschnitt. 
Vom Verfahren in Gestindesachen. 
Gesindesachen gehören: 
a) entweder vor das Gericht. 
b) oder vor die Polizeibehörde 
Siebenter Abschnitt. 
Schlußbestimmungen. 
Verwendung von Strafgeldern 
Aufhebung früherer Vorschriften 
Die mit der Ausführung der Revidirten Gesindeordnung beauftragte Behörde 
Hierüber als Anhang zur Revidirten Gesindeordnung: 
□OFormular zu einem Gesindedienstvertrage. 
# Verzeichniß des in Diensten stehenden Gesindes. 
Formular zu einem Gesindezeugnißbuch. 
Formular zu einem in das Buch einzuschreibenden Zeugnisse. 
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