Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

K 21. 211 
4. Auf die vom Landrathe geäußerten Wünsche bezüglich der Vorlage eines für alle 
Realschulen des Kreises giltigen Planes über die auf den Turnunterricht nach Maßgabe der 
Schülerzahl zu verwendende Stundenzahl, ferner hinsichtlich der Anfertigung gesonderter Etats 
über den Bedarf für die obligatorischen Fortbildungsschulen, endlich rücksichtlich der Vorlage 
statistischer Uebersichten über die bei den einzelnen Realschulen eingegangenen Schulgelder und 
die bewilligten Schulgeld-Befreiungen beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, über den 
ersten Punkt nach vorgängiger Sach-Instruction an Unser Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten Bericht zu erstatten, bezüglich der beiden übrigen 
Punkte aber den vom Landrathe gestellten Anträgen bei den künftigen Vorlagen des Kreis- 
budgets zu entsprechen. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Bittgesuche der früheren Lehrer an der ge- 
werblichen Fortbildungsschule zu Nürnberg, Wolfgang Rögner und August Kiefhaber, 
um Gewährung eines ständigen Unterhaltsbeitrages in der Weise zu willfahren, daß dem 
Lehrer Wolfgang Rögner ein Unterstützungsbeitrag von 500 rX und dem Lehrer August 
Kiefhaber ein solcher von 250 -X aus Kreismitteln und zwar vorläufig für das Jahr 
1878 bewilligt werde, ertheilen Wir hiemit Un sere Genehmigung ebenso wie dem weiteren 
Beschlusse bezüglich der Art der Deckung dieser Unterstützungsbeträge. 
6. Dem Antrage des Landrathes entsprechend, werden Wir über eine den gegenwärtigen 
Bedürfnissen entsprechende Reorganisation der Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof die 
veranlaßten Erhebungen pflegen und deren Ergebniß dem Landrathe bei seiner nächsten Ver- 
sammlung mittheilen lassen. 
7. Zu der vom Landrathe beschlossenen Aenderung des § 12 der Statuten für die 
Kreisackerbauschule in Triesdorf, wonach bei Erkrankung von Schülern die Verpflichtung der 
Anstalt zur Bezahlung des Arztes und der Medicamente für die Dauer von vier Wochen 
auf unbemittelte Schüler beschränkt werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes, die Position „zur Unterhaltung von Rettungsan- 
stalten des Regierungsbezirkes“ von 5660 X auf 6000 -X zu erhöhen, ertheilen Wir hie- 
mit gerne Unsere Genehmigung. 
9. Ebenso genehmigen Wir gerne den Beschluß bes Landrathes, der Kreisregierung 
für außerordentliche Noth= oder Unglücksfälle die Summe von. 12000 aus dem allgemeinen 
Kreis-Reservefond vorbehaltlich der vorgängigen Einvernahme des ständigen Landraths-Aus- 
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