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Verkehr auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eine eigene kräftige Person
zur Leitung an der Rückseite beigegeben werden.
Die Districtspolizeibehörden, in München die k. Polizeidirection, sind jedoch
ermächtigt, insoferne besondere örtliche Verhältnisse eine derartige Leitung der Juhr=
werke nicht zulassen, je für die ganze Transportstrecke von der Aufladestelle bis
an den Bestimmungsort Ausnahmen von der Einhaltung gegenwärtiger Vorschrift
in widerruflicher Weise zu bewilligen.
München, den 9. Jannar 1878.
v. Pfeufer.
Ordens-VWerleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
29. December v. Is nachstehende Ordensaus-
seichnungen zu verleihen:
Das Großkreuz des Verdienstordens
der bayerischen Krone:
dem k. Staatsminister des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten, Dr. Johann
von Lutz;
das Großkrenz des Verdienstprdeus
vom hl. Michgel:
dem k. Oberstceremonienmeister Carl Grafen
von Moy;
Deer General-Secretär:
Ministerialrath von Schlereth.
das Comthurkreuz des Verdienst-
ordens der bayerischen Krone:
dem k. Obersthofmarschall Ludwig Freiherrn
von Malsen,
dem k. Generalintendanten Carl Freiherrn
von Perfall;
das Comthurkrenz des Verdienst-
ordens vom hl. Michael:
dem außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächrigten Minister beim päpstlichen Stuhle in
Rom, Ludwig Grafen von Paumgarten-
Frauenstein,
dem außerordentlichen Gesandten und bevoll-