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in der Ertheilung des Turnunterrichtes für die männliche Jugend an der Central-Turnlehrer=
Bildungsanstalt 1000 /¾ aus dem Reservefond für die deutschen Schulen verwendet werden
und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten, die zur Ausführung dieses Beschlusses erforderlichen Verfügungen zu treffen.
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch derselbe wie früher die Exigenz für die
Lateinschule zu Burghausen vom Kreisausgaben-Etat abgesetzt hat, können Wir mit Rücksicht
auf die bereits in den Landrathsabschieden vom 4. September 1876 Abth. IV Ziff. 9 und
vom 15. April v. Is Ziff. 10 kundgegebenen Gründe Unsere Genehmigung nicht ertheilen.
Wir haben deßhalb die Exigenz für diese Lateinschule in das Kreisbudget wieder ein-
stellen lassen. . »
7. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Errichtung einer isolirten Lateinschule als
Kreisanstalt in der Stadt Rosenheim ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
Die Kreisregierung hat die instruirten Verhandlungen Unserem Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten so rechtzeitig vorzulegen, daß die Eröffnung
dieser Lateinschule sofort mit dem Beginne des Studienjahres 1878/79 bewirkt werden kann.
8. Der Landrath hat für die gewerblichen Fortbildungsschulen auch für das Jahr 1878
namhafte Summen bewilligt.
Wir haben von den desfallsigen Beschlüssen mit Befriedigung Kenntniß genommen und
beauftragen Unsere Kreisregierung, dem Antrage des Landrathes entsprechend, für die Folge
die Verleihung von neuen Kreisfondszuschüssen regelmäßig von dem Erlasse eines den Schul-
zwang bedingenden Ortsstatuts im Sinne der Reichsgewerbeordnung abhängig zu machen.
9. Der Bitte des Landrathes entsprechend wird Unsere Kreisregierung über die Ver-
hältnisse und die Leistungsfähigkeit des Pensionsfondes für die Lehrer an technischen Schul-
anstalten des Kreises die angeregten Untersuchungen pflegen und auf Grund derselben der
nächsten Landrathsversammlung eine Vorlage mit bestimmten Anträgen zugehen lassen.
10. Dem Beschlusse, welchen der Landrath auf das Gesuch des Directors an der Frauen-
arbeitsschule zu München, Kriegbaum, bezüglich dessen Pensionsberechtigung gefaßt hat,
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung.
Bei dem weiteren Beschlusse des Landrathes, wonach der Bitte um Aufnahme von vier
Lehrerinnen am Arbeitslehreri Semi zu München in den Pensionsfond für Lehrer an
technischen Schulen mit Rücksict auf die in Anregung gebrachte Prüfung der Leistungsfähigkeit
dieses Fondes zur Zeit keine Folge gegeben wurde, hat es vorläufig zu bewenden.
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