Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

eseh und L 
für das 
Königreich Bayern. 
372. 
München, den 11. Mai 1878. 
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 7. Mai 1878, die Wehnsitzverlegung des Oberförsters vron Oberlenkenreuth betr. — Titel- 
Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Deceratien. — Auszug aus 
der Adels-Matrikel des Königreiches. 
Bekanntmachung, die Wohnsitzverlegung des Oberförsters von Oberlenkenreuth betr. 
Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß der 
Wohrsitz des Oberförsters zu Oberlenkenreuth im Forstamte Pegnitz nach Schnabelwaid und 
der Wohnsitz des Försters zu Schnabelwaid nach Oberlenkenreuth verlegt, dann das seitherige 
Revier Oberlenkenreuth für die Folge: 
„Revier Schnabelwaid“ und der zugehörige Forstwarteibezirk künftig „Ober= 
lenkenreuth“ genannt werde. 
München, den 7. Mai 1878. 
v. Riedel. 
Der General-Secretär: 
k. Ministerialrath Luber. 
53
	        
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