Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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in der Stärke von 1 bis 2 Compagnien, Escadrons oder Batterien ein zwei- 
spänniges Fuhrwerk. 
Führen die Truppen ihre Feldfahrzeuge mit, so sind ihnen nur die zu deren feldmäßiger 
Bespannung erforderlichen, angeschirrten Vorlegepferde zu stellen. Befinden sich jedoch unter 
jenen Fahrzeugen diejenigen für den Transport des Gepäcks und der Bagage nicht, so bleibt 
daneben der vorbezeichnete Anspruch bestehen. 
Compagnien, Escadrons und Batterien, welche auf dem Marsche von anderen Compag-= 
nien, Escadrons oder Batterien ihres Truppentheils getrennt einquartiert werden, steht von 
dem, der Trennung vorausgehenden letzten Marschquartier ab bis zu ihrem Quartier besonderer 
Vorspann zu, wenn sie in einer solchen Entfernung seitwärts oder weiter vorwärts zu liegen 
kommen, daß die gemeinsame Benutzung eines Vorspannwagens mit einer der anderen Com- 
pagnien, Escadrons oder Batterien nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten ausführbar ist. 
Ebenso ist ihnen am folgenden Marschtage der Vorspann vom Marschquartier zum Vereinigungs- 
quartier mit einer der anderen Compagnien, Escadrons oder Batterien ihres Truppentheils zu eslellen. 
Zum Transport der Effecten der auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen beförderten 
Truppentheile kann für die Strecken von den Quartieren nach den Einschiffungspunkten und 
von den Ausschiffungspunkten nach den Quartieren Vorspann in dem obenbezeichneten Um- 
fange in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Station weiter als ein Kilometer 
von dem Quartierort entfernt ist. " 
c. Für Commandos und Trausporte. 
Bei einer Stärke unter 90 Mann hat das Commaudo ꝛc., sosern es unter Führung 
eines Officiers steht, ein einspänniges Fuhrwerk') zum Transport des Gepäcks zu beanspruchen. 
Bei einer Stärke von 90 Mann bis zu 300 Mann: 
ein zweispänniges Fuhrwerk und 
bei einer Stärke von 300 bis 600 Mann: 
zwei zweispännige Fuhrwerke. 
Der Anspruch wechselt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, je nachdem sich die Stärke 
des Commandos oder des Transportes verändert, ohne Rücksicht auf den in der Marsch- 
route nach der ursprünglichen Stärke angegebenen Bedarf. 
*.) Sofern einspännige Fuhrwerke nicht zu erlangen, hat überall, wo solche in Anspruch genommen werden 
dürsen, die Gestellung zweispänniger Fuhrwerke zu erfolgen.
	        
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