Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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längs desselben diesen eingeschlossen über die Mangfall zum Bahnhofe Rosenheim, um 
diesen längs der vorhandenen Einzäunung herum mit Einschluß des Hauptzollamtsgebäudes 
sammt Zugehörungen, folgt dann auf der linken Seite des Inns dem Bahnkörper wieder 
über die Mangfall an Raubling vorbei, den Bahnkörper und den Bahnhof Raubling 
eingeschlossen, bis zu jener Stelle, an welcher der Lützeldorfer Bach den Bahnkörper zwischen 
Raubling und Lützeldorf schneidet, von da ab dem linken Ufer des letztern entlang 
aufwärts gegen Westen. 
München, den 30.-September 1878. 
u. Pfeufer. v. Pfstermeister, 
Staatsrath. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath Luber. 
Nöniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Decoration. 
Seine Majestät der König haben ne Nniet der Könis kn 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm tneet J# “— au 
1. October lfd. Is. dem königlichen Staats- Lefeldt in München die Bewilligung zu 
rathe i. o. D., Franz von Dillis, das Annahme und zum Tragen des ihm von 
Großcomthurkreuz des Verdienstordens vom Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und 
heiligen Michael zu verleihen. Könige von Preußen verliehenen k. preußische 
Kronen-Ordens IV. Klasse zu ertheilen. 
Ordens-VWerleihung.
	        
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