Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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II. Tare der homöopatischen Arzneimittel. 
I. Mutter-Tincturen. 
Essenzen und Tincturen zum innerlichen Gebrauch, welche aus solchen Arzneistoffen 
bereitet werden, deren Preis nach der gewöhnlichen Arzneitarxe den Betrag von 30 Pfeunigen 
für 1 Gramm nicht übersteigt, kosten 
bis zu 2 Gramm inel. — 15 7 
„ „ 5 „ » ..—,,30,, 
»» 10 77 » —» 45 7“ 
je weitere 5 Gramm — — , 10 „ 
Bei den Mutter-Tincturen dagegen, welche aus Arzneistoffen bereitet sind, deren 
Preis den- Betrag von 30 Pfennigen für 1 Gramm überschreitet, wird der hiezu ver- 
wendete Arzneistoff noch besonders in Rechnung gebracht. 
Aus Amerika importirte Essenzen und Tincturen werden um die Hälfte des obigen 
Preises höher berechnet. 
Tincturen zum äußerlichen Gebrauch, als Tinct. Arnicae, Symphyti, Calendulae, 
Urticae und Thujae kosten 
bis zu 10 Gram — 20 — 
je weitere 10 Gramm — 10 
II. Verdünnungen. 
. Mit Weingeist bereitet von der 1.— 30. Verdünnung kosten 
bis zu 2 Gramm . — MA. 15 4N 
«« 5 « - · -—« 20 1 
je weitere 5 Graum —, 10 „ 
Streukügelchen, welche mit einem Arzneimittel befeuchter sind, 
bis zu 2 Griem — 154 
jedes weitere Gram — ,„ 5„ 
III. Verreibungen 
durch einstündiges Zusammenreiben von Milchzucker mit einem Arzneistoffe bereitet, kosten 
bis zu 1 Gream — AMA. 16 
jedes weitere Gram —,, 10 „
	        
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