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Für Ueberziehen der Pillen mit Gelatine, sowie für Versilbern derselben st für
und bis zu 30 Stück mehr zu berechnen .
Für Vergolden der Pillen ist in gleicher Weise mehr zu berechnen
Für Bereitung und Formation von Boli und Trochisci ist der anderthalbfache Preis
wie für Pillen zu berechnen.
Pulver.
Für Mischung eines Pulvers, welches nicht getheilt wird
Für Mischung und Theilung von Pulvern oder, was gleichviel ist, für eine in vervielfälzigter
Dosis erfolgte Verabreichung von Pulvern, inclus. des Abwägens der einzelnen
Puloerdosen, Kapseln, Convolut (Einwickelpapier) und Signatur, 2—5 Stück
Für und bis zu je weiteren 5 Stück .
Sind Wachspapierkapseln dazu vorgeschrieben, oder st deren Anwendung aberhaupi
unumgänglich nothwendig, so werden obige Preise um den fünften Theil erhöht.
Ist die Verabreichung getheilter Pulver in Oblaten (capsulis armmylac.) oder
in Gelatinkapseln (caps. opercul.) oder endlich in genießbaren Falzkapseln
(Caps. catapot. plicatil.) vorgeschrieben, so werden obige Preise auf das
Doppelte erhöht.
Anmerkung: Das Verreiben erystallinischer und leicht zerreiblicher
Körper, z. B. des Chinins, Morphiums, Tannins und dergl., ebenfo das Ver-
reiben einer Flüssigkeit mit einem Pulver bei Mischung von Pulvern darf nicht
besonders berechnet werden.
Salben.
Bereitung einer aus mehreren Bestandtheilen zusammengesetzten Salbe inclus.
etwa erforderlicher Zerreibung oder Anreibung von Pulvern mit Flüssigkeiten,
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Fü
oder Auflösung von Salzen und Extracten in Flüssigkeiten, sowie nothwendigen
Erwärmens oder Zusammenschmelzens
Für Abtheilen einer Salbe in mehrere Dosen inclus. des Einwickelns in Wach.
papier: für jede Dosis .
Saturation.
Für die Bereitungeeiner Saturation inckus. der Auflösung der zu sättigenden Bestandtheile
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