Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Geseh-und Verudnugs-gut 
für das 
Königreich Bayern. 
S. 
München, den 16. Februar 1878. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 12. Februar 1876, die Verlängerung des Landtages beir. — 
Bekanntmachung vom 4. Februar 1878, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig freiwilligen 
Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betr. 
Ludwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Anseren Gruß zuvor, iebe und Getreuel! 
· Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtig versammelten Landtages gemäß 
Litel VII §. 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 23. Februar dieses Jahres einschließlich 
zu verlängern. 
12
	        
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