Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und Gnade 
gewogen. 
München, den 12 Februar 1878. 
Ludb wig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. # Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
An die Kammer der General-Serretär, 
l der Reichoräthe Ministerialrath von Schlereth. 
2) der Abgeordneten 
ergangen. 
  
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Dienst 
berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90 Ziff. 3 der Ersatz Ordnung (Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875, Theil 1) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Ausschreiben 
des Reichskanzleramts vom 23. Januar 1878, welche im Centralblatte für das Deutsche 
Reich Seite 50 und 64 enthalten sind. 
München, den 4. Februar 1878. 
v. Ppfenser. v. Maillinger. 
Der General-Seeretär: 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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