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rsehund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
9½ 9.
München, den 31. Dezember 1879.
JInhal:
Bekanntmachung vom 29. Dezember 1879, die Sitzungskleidung betreffsend. — Bekanntmachung vom
30. Dezember 1879, die Bildung der Gerichtsbezirke und der Bezirks= und Rentämter betr. — Berichtigungen.
Bekanntmachung, die Sitzungskleidung betreffend.
Königliches Staatsministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß an
Stelle des durch §. 35 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 23. August lfd. Is.,
den Vollzug des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsver-
fassungsgesetze betreffend, festgesetzten Zeitpunktes der Einführung der Sitzungskleidung,
soviel die Richter einschließlich der Handelsrichter, die Staatsanwälte und die Gerichts-
schreiber betrifft, der 1. März 1880 trete und daß hinsichtlich der Anlegung der
Sitzungskleidung durch die Rechtsanwälte weitere Verfügung vorbehalten bleibe.
München, den 29. Dezember 1879.
Dr. v. Fäuftle.
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Röckelein.
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