141. 165
Gesetz, die Kosten zur Durchführung von Aenderungen in den Bezirken der inneren Verwaltung,
dann zur Ausführung der Reichs-Prozeßordnungen und des Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes
betreffend.
Ludwig ll.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein,
terzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Rammer der Reichsräthe und der Rammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
6 Art. I.
Zur Durchführung von Aenderungen in den Bezirken der inneren
Verwaltung, dann zur Ausführung der Reichs-Prozeßordnungen und
des Reichs-Gerichtsverfassungsgesetzes wird ein außerordentlicher Credit
von . . . . 942, 300 M.
eröffnet und zwar:
1. Für die Bedürfnisse der inneren Verwaltung.
K. Neubauten, Erweiterungs= und Adaptirungs-Bauten:
1) Für den Neubau eines Bezirksamtsgebäudes in Parsberg 55,000 4
2) Für Adaptirung des dermaligen Distrikts-Kranken= und
Rettungshauses zu Hilpoltstein als Bezirksamtsgebäude 52,800
3) Für die Adaptirung und Erweiterung des Bezirksamtsge-
bäudes zu Kronach . . 2, 500 M
) Für Adaptirung der Registratmrrämmichkeiten am t. Be—
zirksamte Neuburg a. D. . . 200 M
Summe X 110,500 AM.
B. Kosten für den Transport von Akten und Einrichtungsgegenständen —
Hiezu Summe & 110,500.%
Summe I 118,400 M.
26*