Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

  
  
  
Festgesetzter 
Cap. S Vortrag. Betrag 
1 4 
1! 
II. Fundations= und Dotationsbeiträge der Ge- 
meinden — — 
ul. Zuschüsse aus sonstigen Einnahmsquellen —1 
Iv Kreisumlage zu 2810 Prozent von der Steuerprincipal- 
. summe zu 1°870,608 X 86 nach Abzug von 2 Procent 
für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von .1527960 64 
  
Summa Cap. IV für sich 
V. Activreste der Kreisfonds früherer Jahre 
5379426 
  
Summa Cap. WV. für sich 
  
D Summa der Kreis-Einnahmen 
  
  
  
1250807 15 
  
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des 
Juvaliden= und Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1877|78 betr. 
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über 
den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und 
Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1877.78 Vortrag erstattet worden war, 
inhaltlich Allerhöchster Entschließung vom 23. Februar 1879 die Ermächtigung zu ertheilen 
geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der genannten Fonds durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 7. März 1879. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Maillinger.