K 19. 369
Eize der Bestandtheile
Landaericht der Landgerichte. Bestandtheile der Amtsgerichte.
andgerichte. (Amtsgerichte.)
I. II. III.
II.
Bayreuth. 1.Amtsgericht Bayreuthh Wird gebildet aus den Bezirken:
10.
5
Berneck
Hollfeld
Kulmbach
Pegnitz
Pottenstein
Stadtsteinach
Thurnau
Weideuberg
Weismain
a. des bisherigen Stadtgerichts Bayreuth,
b. des bisherigen Landgerichts Bayrenth.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Berneck.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Hollfeld mit
Ausnahme der Gemeinde Buckendorf, welche an
das Amtsgericht Weismain abgegeben wird. (II, 10b)
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Kulmbach.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Pegnitz.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Pottenstein.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Stadtsteinach
mit Ausnahme der Gemeinden
Fischbach und
Wöteelsdorf,
welche aun das Amtsgericht Kronach abgegeben wer-
den. (I, 9)
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Thurnau mit
Ausnahme der Gemeinde Fesselsdorf, welche an das
Amtsgericht Weismain abgegeben wird. (II, 10 b)
Ber Bezirk des bisherigen Landgerichts Weidenberg.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Weismain, jedoch
a) mit Ausnahme der Gemeinde Rothmannsthal,
welche an das Amtsgericht Lichtenfels abgegeben
wird, (I, 10)
b) mit Zutheilung der bisher dem Landgerichte
Thurnau einverleibt gewesenen Gemeinde Fessels-