Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Eintrittes der wirklichen Lehrer an den Realschulen und an der Kreisackerbauschule Schön- 
brunn in den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener 
und die hiemit verbundene Töchtercasse auf die seither dem Kreispensionsfonde zugeflossenen 
Anstellungs= und Besoldungsmehrungstarxen, sodann die Wittwen= und Waisenfondsbeiträge 
der bezeichneten Lehrerkategorien zu Gunsten des benannten Unterstützungsvereins Verzicht 
leistet, gerne Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns die Bestimmung des Zeit- 
punktes vor, in welchem dieser Beschluß in Wirksamkeit zu treten hat. 
4) Den vom Landrathe hinsichtlich des Gehaltes und der sonstigen Bezüge des Kreis- 
Cultur-Ingenieurs Christian Hertel gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5) Wir genehmigen die von dem Landrathe der Bezirksthierarzteswittwe Ortlieb 
von Kelheim aus Kreismitteln bewilligte Unterstützung im Betrage zu 200 -K 
6) Der Landrath hat beschlossen, der Erziehungs= und Rettungsanstalt Fürstenstein 
neben dem gleich in den Vorjahren bewilligten Zuschusse von 500 mit Rücksicht auf 
das jüngst erlittene Brandunglück einen weitern Beitrag von 700 ¾ für das Jahr 1879, 
jedoch ohne Consequenz für die Zukunft, zu gewähren. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7) Deßgleichen genehmigen Wir die von dem Landrathe gefaßten Beschlüsse über die 
Angelegenheiten der Kreisirrenstalt. 
8) Den Antrag des Landrathes bezüglich der Verwendung von 5143 —¾ aus den 
Renten des Maximilians-Hilfs-Magazinsfonds zur Verstärkung der Kreiseinnahmen und 
zur Deckung der Kreisausgaben haben Wir, jedoch ohne Consequenz für künftige Jahre, 
genehmigt und diesen Betrag in das Kreisbudget einstellen lassen. 
9) Dem Beschlusse des Landrathes, von dem Activreste der Kreisfondrechnung pro 
1877 mit 68,159 JX1 53 J den Betrag von 31,889 X 13 ( zur Deckung der laufenden 
Ausgaben zu verwenden, den übrigen Betrag mit 36,270 J4 40 4 aber als Reservefond 
für unvorhergesehene Bedürfnisse zu admassiren und zur verzinslichen Anlage zu bringen, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
59°.
	        
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