Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

  
  
*-1. Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
1 !— 
l 
« Uebertrag 13190 88 
i 
- ! 
III. 1 Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
E a) im Allgemeinen zum Vollzug des chuwetgtnsgesehe 
vom 10. November 1861 95400 — 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
„. . . ».- 137561 40 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¾ für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 
d) besondere Zulagen an Provisoren und weltliche Lehrerinnen 
à 90 X aus Kreisfonds 6750 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 
Quinquennien à 90 4 für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen3100 — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 30800 — 
b) zur Aufbesserung der Naturalverpflegungsaversen . 30024 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das active Lehrerpersonal: 
a) im Allgemeinen 5143 — 
b) für Lehrer, welche geichnungsunterricht ertheilen . 1372 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulcassen: 
a) in den Städten Deggendorf 360 — 
Kelheim 
  
720 — 
  
Latus 
  
534420 68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.