Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

L Verorduuugs· Blal 
für das 
Fönigreich Bayern. 
M L9. 
München, den 3. Juni 1879. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Mai 1879, die Führung der Register über die zur Erhaltung des Vorzugsrechts 
angemeldeten Forderungen von Ehefrauen betr. — Ordensverleihungen. 
  
Bekanntmachung, die Führung der Register über die zur Erhaltung des Vorzugsrechts 
angemeldeten Forderungen von Ehefrauen betreffend. 
Staatsministerium der Justiz. 
Zum Vollzuge der Bestimmungen in Art. 234 des Gesetzes zur Ausführung der 
Reichs-Civilprozeßordnung und Konkursordnung vom 23. Februar 1879 werden bezüglich 
der Führung der Register über die zur Erhaltung des Vorzugsrechts angemeldeten Forde- 
rungen von Chefrauen nachstehende nähere Vorschriften erlassen: 
§. 1. 
Bei jedem Amtsgerichte in den Landestheilen rechts des Rheins ist ein Register über 
die zur Erhaltung der Vorzugsrechte angemeldeten Forderungen von Ehefrauen zu führen. 
g. 2. 
Das Register ist nach dem beigefügten Formulare A in der Art anzulegen, daß das 
Formularpapier zu je zehn Bogen geheftel in einen mit der Ueberschrift: 
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