Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

Gesetzund Verdmugs Rürt 
für das 
Königreich Bayern. 
34. 
München, den 12. Juli 1879. 
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 7. Juli 1879, die Ausflbrung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878 
betreffend. 
Bekanntmachung, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung 
vom 1. Juli 1878 betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Justiz. 
Zur Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878 werden 
folgende Vorschriften erlassen: 
G. 1. 
Nach Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung sind Anträge auf Zulassung zur Rechts- 
anwaltschaft vorbehaltlich der Bestimmungen in §§. 6. 7. bei dem Präsidenten des Land- 
gerichts einzureichen, in dessen Bezirk die Antragsteller ihren Wohnsitz haben. 
S. 2. 
Der Präsident des Landgerichts hat die Anträge mit einer gutachtlichen Aeußerung 
dem Präsidenten des Oberlandesgerichts vorzulegen, in dessen Bezirk die Zulassung nach 
101
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.