Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

Pl.-Nr. 573. 
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Steuergemeinde Dachelhofen. 
I) Oedungen und Weidenschaften. 
An Flächeninhalt in Summa 3443 Tgw. 16 Dezm. oder 1173 Het. 1 7/6 A. 
(eintausend einhundert dreiundsiebenzig Hectar, siebenzehn acht Zehntel Ar.) 
1) Karlstein: 
2) Hanzendorf: 
3) Wolfersdorf: 
4) Fronberg: 
II. 
Landwirthschaftliche Industriezweige und Rechte. 
A. Industrie zweige. 
a) die reale Braugerechtsame mit dem Rechte, Bier zu schenken, 
b) die reale Branntweinbrennerei, 
Ip) das reale Recht einer Privatmalzmühle, 
) das reale Recht, weises Bier zu brauen; 
a) die reale Bräugerechtsame mit dem Rechte, Bier zu schenken, 
b) die reale Branntweinbrennerei, 
)die radicirte Tafernwirths-Gerechtsame; 
die reale Branntweinbrennerei; 
a) die reale Braugerechtsame mit dem Rechte, Bier auszuschenken, 
b) die radicirte Tafernwirthschafts-Gerechtsame, 
) die reale Branntweinbrennerei. 
B. Weiderechte. 
I. Auf den offenen Fluren von Dannersdorf behauptet die Gutsherrschaft ein ausschließendes 
Recht der Schaafweide, was jedoch von den Grundbesitzern widersprochen wird. 
II. Ein actives Weiderecht, wonach es dem Gutsherrn gestattet ist, seine Schaafe auf 
die offenen Fluren der Gemeinde Karlstein und Drachenstein auszutreiben. 
C. Patronatsrechte. 
In Karlstein besteht das Nominationsrecht. Der Gutsherr hat das Recht, dem 
Ordinariate bei Besetzung der Kaplanstelle Vorschläge zu machen. 
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