— 142 —
(Nr. 4170.) Privilegium wegen Eniission von drei Millionen Tholern Prioritäts - Obligationen
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. Vom 19. Februar 1855.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der
Generalversammlung vom 28. Oktober 1851. gefaßten Beschlusses darauf angetragen
hat, ihr Behufs des Baues und der Ausrüstung einer Eisenbahn von
Weißenfels nach Leipzig die Aufnahme einer Summe von drei Millionen Thalern
durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mitl Zinsscheinen versehenen
Prioritäts-Obligationen zu gestatten, und Wir zur Anlage der gedachten
Eisenbahn durch die Thüringische Eisenbahngesellschaft mirtelst Konzessionsund
Bestatigungs-Urkunde vom heutigen Tage Unsere Genehmigung ertheilt
haben, so wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des neuen Unkernehmens
und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
durch gegenwärtiges Privilegium die Emission der Prioritäls-Obligationen unter
nachstehenden Bedingungen genehmigen:
*
Die zu emittirenden Obligationen werden in drei Abtheilungen A., B.
und C. jede Abrheilung unter fortlaufenden Nummern nach dem sul' A. bei-„geschlossenen
Schema unter der Bezeichnung Serie III. auf farbigem Papier
mit schwarzem Druck stempelfrei ausgefertigt.
Die erste Abtheilung (A.) umfaßt
1. bis
400 Stück zu 500 Rchlr. unter o 400 200,000 Rehlr.
die zweite Abtheilung (B.)
4,000 Stück zu 200 Rthlr. unter 1. bis 4000 800,000
die dritte Abtheilung (C.)
20,000 Stück zu 100 Rehlr. unter 1. bis 20,000. 2,000,000
Zusammen 3,000,000 Rehlr.
Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinskupons auf Papier von
derselben Farbe der Obligationen, schwarz gedruckt, auf sechs Jahre ausgegeben
und nach Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kommenden
Talons erneuert. «
5.2.
SänzmtlichenachH.1.zuemittikenbePrivritckkö-Obligakionenhabe-tunter
sich gleiche Rechte und werden jährlich mit vier und ein halb Prozent, vom
Tage der Emission an gerechnet, verzinst. Während der Bauzeit bis zu dem
Fach 9 3. veröffentlichten Zeitpunkte geschieht die Verzinsung aus dem Bauapital.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando nicht nur
bei