Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

Geseh-und Verarlunngshiat 
für das 
Königreich BVayern. 
/ 43. 
München, den 22. August 1879. 
  
AInhalt: 
Gesetz vom 18. August 1879 zur Ausführung der Reichs-Strafrozeßordnung. 
  
Gesetz zur Ausführung der Reichs-Strafprozeßordnung. 
Cndwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeorducten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
I. Abschnitt. 
Einleitende Bgestimmungen. 
Art. 1. 
Vom Tage des Inkrafttretens der Reichs-Strafprozeßordnung an gelten im König- 
reiche Bayern neben den Bestimmungen der Reichsgesetze sowie der in Bayern verkündeten 
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